WissenswertesÜber KurenEine Kur unterstützt die Genesung bei Krankheiten und Leiden und dient zur Stärkung einer schwachen Gesundheit in dafür vorgesehenen Heilbädern und Kurorten. Bereits im Mittelalter gab es Kurorte. Heilende Quellen sollten damals die Menschen von deren Leiden befreien. Rechtliche GrundlagenKuren werden in den bundesdeutschen Gesetzen als «Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation» bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen für Kuren sind im Sozialgesetzbuch V für «medizinische Vorsorgeleistungen» in den §23 und §24 und für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in den § 40 und § 41 geregelt. KurartenEine sog. Badekur gibt es in Deutschland nur noch auf eigene Bezahlung. Sie hat eher einen Urlaubscharakter und wird von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Neben den Badekuren gibt es Mutter-Kind-Kuren und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, Prävention sowie zur Verminderung der Symptome bei einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung. Kuren sollen den Erfolg der Behandlung durch einen Arzt unterstützen und langfristig festigen. Eine Kur sollte mit ihren Einzeltherapien zur richtigen Zeit mit der ambulanten Behandlung kombiniert werden. Nur dann kann sie erfolgsversprechend den Behandlungsverlauf unterstützen. Die Empfehlung einer Kur durch den ArztLediglich der behandelnde Arzt besitzt die Kompetenz die Dringlichkeit einer Kur zu attestieren. Durch seine Kenntnisse über die Symptome und den Verlauf der Krankheit kann er eine erfolgsversprechende Kur empfehlen. Er kann ferner daraufhin eine stationäre oder ambulante Rehabilitionsmaßnahme in die Wege leiten. Diese ist auf die Dauer von 3 Wochen ausgelegt. KostenSollte ein Patient eine Kur auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen, stehen ihm alle gängigen Kurmaßnahmen auf eigene Kosten zur Verfügung. Patienten, welche über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert sind haben ein speziell geregeltes Recht auf Kur-und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können in mehrjährigen Abständen in Anspruch genommen werden. Die Patienten haben hier nur noch einen von der Kurart abhängigen Selbstbeteiligungsanteil zu tragen. Krankenkassen kontaktierenBei der Krankenkasse können sich ihre Mitglieder über die geltenden Regelungen sowie Zusatzzahlungen informieren. Die Krankenkasse hält ferner die Antragsformulare bereit und berät ihre Mitglieder in Zuständigkeitsfragen. Somit können unnötige Verzögerungen vermieden werden. Prüfung durch das AmtUm eine Kur durch den Sozialleistungsträger genehmigen zu lassen, benötigt es einer amtlichen Begutachtung über die Notwendigkeit der beantragten Kurmaßnahme. Hierzu werden durch eine neutrale ärztliche Einrichtung die Krankenakte des Patienten begutachtet. KostenübernahmeUm sein recht auf Kostenübernahme in Anspruch zu nehmen sollte man sich zunächst mit den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Institutionen auseinandersetzen. Es gelten verschiedene Zuständigkeiten für die Kostenübernahme, welche individuell für die persönliche Kranken- und Versicherungssituation bestimmt sind. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte, sowie Rentner, Hausfrauen und Kinder, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft zahlen Kuren nach einem Arbeitsunfall, sowie Wegeunfälle und Unfälle während eines Schul- oder Kindergartenbesuches. Die Rentenversicherung ist der zuständige Ansprechpartner für rentenversicherte Personen, die eine Rentenversicherung für eine bestimmte Dauer in Anspruch genommen haben. Die Beihilfestelle übernimmt die Kosten bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Das Versorgungsamt ist verantwortlich für die Kostenübernahme bei Wehdienst - und Kriegsgeschädigten sowie Opfern von Gewalt. Im Falle einer nicht eindeutig geklärten Zuständigkeit sind diese Stellen verpflichtet, den Patienten zu beraten sowie die Anträge anzunehmen. Eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur in Anspruch nehmen
Wurde die Kur durch das Amt bewilligt, steht einer erfolgreichen Kur nichts mehr im Wege. Der Hausarzt übersendet dem Kurarzt, die Patientenakte. Der Kurarzt führt eine Eingangsuntersuchung durch und beurteilt danach, welche Kurbehandlungen er verordnen kann. Gemeinsam mit Therapeuten und dem Patienten erstellt der Kurarzt nun einen Behandlungsplan. Dieser beinhaltet die nötigen Kuranwendungen für den Patienten. Durch den ständigen Kontakt mit den Therapeuten überprüft der Kurarzt den Therapieverlauf und kann somit den Kurerfolg gezielt überwachen. Kuren im In- und AuslandWird dem Patienten eine Kur genehmigt, so kann dieser innerhalb des Bundesgebietes aber auch ausserhalb der BRD eine Rehabilitationsmassnahme antreten. Entsprechen die Standards denen in Deutschland, so übernehmen viele Krankenkassen auch die Kosten für Auslandskuren. Über uns | Impressum | AGB | Datenschutz | Karriere | Hilfe/FAQ | Links © 2007-2012 mein-kurort.de | Phone: 0049(0)69/90 55 05 45 |
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